Bild- und Nutzungsrechte

  1. Mit dem Einreichen Ihres Beitrags sichern die Teilnehmenden zu, die eingereichte Fotografie oder die Fotostrecke selbst angefertigt zu haben, und räumen der WiN Emscher-Lippe GmbH c/o SMART REGION Emscher-Lippe das Recht ein, die übermittelten Wettbewerbsbeiträge – sowohl Bilder als auch begleitende Texte – im Falle einer Prämierung in körperlicher Form zu verwerten. Dieses Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht (§§ 16 bis 18 Urhebergesetz).
  2. Des Weiteren räumen die prämierten Teilnehmenden der WiN Emscher-Lippe GmbH c/o SMART REGION Emscher-Lippe das Recht ein, die übermittelten Wettbewerbsbeiträge – sowohl Bilder als auch begleitende Texte – in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Dieses Recht umfasst insbesondere das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§§ 19 bis 22 Urhebergesetz).
  3. Die prämierten Teilnehmenden räumen der WiN Emscher-Lippe GmbH c/o SMART REGION Emscher-Lippe das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung an den übermittelten Wettbewerbsbeiträgen – sowohl an Bildern als auch an begleitenden Texten – ein (§ 23 Urhebergesetz), z.B. zum Zweck der Präsentation. Auch entsprechend bearbeitete oder umgestaltete Fassungen, z.B. Ausschnitte der Fotos oder Fotostrecken oder redaktionell überarbeitete Texte, können wie vorstehend in Absatz 1 und 2 beschrieben genutzt werden.
  4. Die Nutzungsrechte nach Maßgabe der vorstehenden Absätze werden der WiN Emscher-Lippe GmbH c/o SMART REGION Emscher-Lippe räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt eingeräumt. Im Fall der Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Dritten darauf hinzuweisen, dass der Wettbewerbsbeitrag der WiN Emscher-Lippe GmbH c/o SMART REGION Emscher-Lippe in seiner Botschaft nicht konterkariert werden darf. Die der WiN Emscher-Lippe GmbH c/o SMART REGION Emscher-Lippe vorgelegten Einwilligungen wirken grundsätzlich nicht im Verhältnis mit Dritten.
  5. Die prämierten Teilnehmenden stimmen zu, dass die WiN Emscher-Lippe GmbH c/o SMART REGION Emscher-Lippe berechtigt ist, die vorstehend genannten Rechte an den Wettbewerbsbeiträgen – sowohl an Bildern als auch an begleitenden Texten – zugunsten Dritter weiter zu übertragen oder Unterlizenzen einzuräumen. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder im Sinne einer entgeltlichen Weiterübertragung oder Unterlizenzierung zugunsten Dritter ist nicht vorgesehen. Als „Dritte“ sind in diesem Zusammenhang vor allem Kooperationspartnerinnen und -partner im Rahmen des ausgeschriebenen Wettbewerbs, durch die WiN Emscher-Lippe GmbH c/o SMART REGION Emscher-Lippe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erreichte Medien sowie weitere Partnerinnen und Partner.
  6. Die WiN Emscher-Lippe GmbH c/o SMART REGION wird auf Wunsch der Teilnehmenden eine Urheberrechtsbezeichnung in medienspezifischer Form an die Einsendungen anbringen.
  7. Soweit vertraglich nichts Anderes vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
  8. Die Teilnehmenden sichern zu, dass die von ihnen eingereichten Bilder frei von Rechten Dritter sind und dass ihrer Nutzung durch die WiN Emscher-Lippe GmbH c/o SMART REGION Emscher-Lippe insbesondere keine Rechte abgebildeter Personen am eigenen Bild und sonstige Persönlichkeitsrechte sowie Rechte von Betriebs- oder sonstigen Grundstückinhabern entgegenstehen. Sollten Rechte abgebildeter Personen oder von Betriebs- bzw. sonstigen Grundstückinhabern zu berücksichtigen sein, holt der/die Teilnehmende vorab eine gültige und hinsichtlich der vorstehend genannten Nutzungs- und Weitergaberechte der WiN Emscher-Lippe GmbH c/o SMART REGION Emscher-Lippe ausreichende Einverständniserklärung der Betroffenen ein. Dies betrifft alle Personen, die auf dem Foto zu erkennen sind, auch wenn zum Beispiel eine Person bzw. mehrere Personen nur im Hintergrund des Fotos erkennbar ist bzw. sind.
  9. Der bzw. die Teilnehmende sichert des Weiteren zu, dass der Wettbewerbsbeitrag keine Urheber- und Markenrechte verletzt, er bzw. sie die Abbildungen selbst und auf eigene Kosten hergestellt hat und somit alleiniger Inhaber bzw. alleinige Inhaberin der betroffenen Urheber- und Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten ist. Erkennbare Abbildungen von urheberrechtlich geschützten Werken, Marken oder Labels auf dem Wettbewerbsbeitrag sind nicht zulässig und begründen einen Grund der Nichtberücksichtigung bei der internen Vorauswahl.